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Preis pro Flasche: 3 €
zzgl. Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung:
- Löhne unterhalb des Existenzminimums
- Pestizideinsatz ohne (ausreichende) Schutzkleidung
- Unterdrückung von Gewerkschaftsrechten
- Fehlender Rechtszugang für migrantische Arbeiter*innen
- Sexualisierte Gewalt gegen Frauen
Gesamtsumme = Ausbeutung
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Produktinfos
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Südafrika ist für Deutschland der wichtigste Weinexporteur außerhalb der EU: Vier Prozent des importierten Weins stammen aus Südafrika.
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Knapp 270.000 Menschen sind in Südafrika im Weinsektor angestellt – viele von ihnen sind migrantische Saisonarbeitskräfte.
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Ein Großteil der Migrant*innen auf den Weinfarmen Südafrikas arbeitet ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
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Von einer Flasche Wein, die im Supermarkt für 3 Euro verkauft wird, kommen nur rund 3 Cent bei den Arbeiter*innen in Südafrika an.
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Kampf um Billigpreise auf dem Rücken der Arbeiter*innen
Wein aus Südafrika ist hierzulande besonders beliebt: 65.000 Tonnen hat Deutschland im Jahr 2019 importiert – so viel wie aus keinem anderen Land außerhalb der EU. Während die Nachfrage in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist, sind die Preise für südafrikanischen Wein massiv gefallen.
Die deutschen Supermärkte profitieren weiterhin: Sie nutzen ihre Marktmacht, um die Preise bei ihren südafrikanischen Zulieferern zu drücken. Ausgetragen wird dieser Preiskampf auf dem Rücken der Erntearbeiter*innen.
Für südafrikanischen Wein, der auch in deutschen Supermarktregalen landet, werden insbesondere Migrant*innen bei der Herstellung ausgebeutet. Viele Arbeiter*innen kommen aus wirtschaftlich benachteiligten Ländern wie Simbabwe, Lesotho oder Malawi. Sie hoffen, in Südafrika genug zu verdienen, um ihre Familien in der Heimat ernähren zu können.
Ein Großteil der Migrant*innen auf den Weinfarmen arbeitet ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Ihre Löhne liegen häufig weit unter dem Existenzminimum, das benötigt würde, um für sich und die eigene Familie einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.
Aus Angst vor Abschiebung vermeiden viele Migrant*innen den Kontakt zu den Behörden und verzichten darauf, Arbeitsrechtsverletzungen und Diskriminierung zu melden.
Lage für Frauen besonders prekär
Für Frauen sind die Arbeitsbedingungen auf den Plantagen besonders prekär, da sie häufig noch schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Migrantinnen ohne Aufenthaltstitel sind erheblich benachteiligt. Sie bekommen selten Festanstellungen und verdienen noch weniger als einheimische Arbeiterinnen.
Oxfam Studie deckt Ausbeutung von Migrantinnen auf
Für die Studie “Grenzenlose Ausbeutung” führte Oxfams Partnerorganisation “Women on Farms Project” in Südafrika im Frühjahr und Sommer 2021 Interviews mit insgesamt 105 Arbeitsmigrantinnen durch.
Die Ergebnisse verdeutlichen die katastrophalen Bedingungen auf den Traubenplantagen. Neun von zehn Frauen berichten, dass sie während der Arbeit keinen Zugang zu Toiletten haben. Jede fünfte Frau hat während der Arbeit in der prallen Sonne keinen Zugang zu Trinkwasser. Rassismus, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt stehen für fast die Hälfte der Befragten an der Tagesordnung.
Knapp ein Drittel der Frauen hatte keinen Arbeitsvertrag und fürchtete, sofort entlassen zu werden, sollten sie einen Vertrag einfordern. 61 Prozent der Frauen berichten, dass sie zwar einen Vertrag unterschrieben haben, aber keine Möglichkeit bekamen, ihn vorher durchzulesen.
Migrantische Arbeiterinnen wehren sich
Trotz aller Hürden und Risiken gehen auch migrantische Arbeiterinnen auf die Straße und fordern lautstark ihre Rechte ein. Oxfams Partnerorganisation, das südafrikanische „Women on Farms Project“ organisiert beispielsweise regelmäßig Demonstrationen mit migrantischen Arbeiterinnen, die auf Traubenfarmen tätig sind.
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"Der Farmbesitzer sagt, er weiß, wie hoch der Mindestlohn ist – 21 Rand [1,21€ pro Stunde]. Fragt man vorher, was er pro Stunde zahlt, sagt er 21 Rand. Aber wenn du bezahlt wirst, gibt er dir nicht so viel. Wenn du nachfragst, sagt er: ‚Verschwinde, du bist gefeuert.‘ Deshalb habe ich Angst, nach dem vereinbarten Lohn zu fragen."
- Tarisai*, die auf einer südafrikanischen Weintraubenfarm arbeitet (Oxfam Deutschland, 2022 b).
*Name zum Schutz der Person geändert
Quellen:
- Naser, Kim; Solomon, Colette; Louw, Carmen (2021): Exploitation and Gender Discrimination in South Africa’s Wine Mines, Rosa-Luxemburg-Stiftung.
- Oxfam Deutschland (2019): Wein-Arbeiter*innen wehren sich mit Unterschriften aus Deutschland, Blog.
- Oxfam Deutschland (2021): Pandemie-Profiteure und Virus-Verlierer*innen.
- Oxfam Deutschland (2022) a: EINS -Schreiende Ungerechtigkeiten, Frühjahrsausgabe 2022, S. 6-9.
- Oxfam Deutschland (2022) b: Grenzenlose Ausbeutung –Arbeitsmigrant*innen in den Lieferketten deutscher Supermärkte, S.3-4, 10-11,23-29.
- Oxfam International (2021): Not In This Together: How supermarkets became the pandemic’s winners while women workers are losing out.
- Administration, U.S. Department of Commerce(o.J.): South Africa -Country Commercial Guide.
- Angaben zum Import südafrikanischen Weins durch Deutschland: Berechnungen von Profundo basierend auf Eurostat (2021).
- SOMO (2020): Pressing Issues, S. 33.
- Mindestlohn Südafrika: Quellen: https://mywage.co.za/salary/minimum-wages/6226-national-minimum-wage, https://www.businessinsider.co.za/all-the-new-minimum-wages-2021-domestic-workers-2021-2 und https://www.gov.za/sites/default/files/gcis_document/202112/45649gon1616.pdf
Bild: © Oxfam Deutschland / Alexa Sedgwick
Chance für Verbesserung –
was ein EU-Lieferkettengesetz ändern könnte:
Primrose Mulenga kam aus Simbabwe auf die Weinplantagen Südafrikas, auf der Suche nach Arbeit, um ihre Familie zu ernähren. Als Frau und Migrantin ist es für sie besonders schwer, sich gegen die katastrophalen Bedingungen auf den Traubenfeldern zu wehren.
Mit einem starken EU-Lieferkettengesetz wären Supermärkte endlich zum Schutz von Menschenrechten in ihren Lieferketten verpflichtet. Damit sich die Arbeits- und Lebensbedingungen auf den Weinplantagen Südafrikas verbessern, müssen Migrant*innen- und Frauenrechte in einem Lieferkettengesetz unbedingt berücksichtigt werden.